Die Bezirksvertretung ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören, insbesondere zu:*
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan sowie Investitionsprogramm
Aufstellung und Änderung der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen" sowie der "allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen"
Bauleitplanung ( z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne), Bereichsplanung und Landschaftspläne sowie Kanalnetz und Energieversorgungskonzept, Ausbauplanung, Erschließungsanlagen mit den zugehörigen Baumaßnahmen
stadtbezirksbezogene Ergebnisse der Entwicklungsplanung
Entscheidungen im Baugenehmigungsverfahren, an denen der für die Stadtentwicklung zuständige Ausschuß beteiligt ist
Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB sowie Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB), Veränderungssperre (§ 14 BauGB) sowie Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB)
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderungsmaßnahmen
Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen
Veräußerung oder Inanspruchnahme von Grundstücken des allgemeinen städtischen Grundvermögens, sofern von der ursprünglich vorgesehenen Nutzung abgewichen werden soll
Stadtbahnbau
Durchführung von Wettbewerben zur Pflege des Ortsbildes und anderen städtebaulichen Maßnahmen
Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs
Abgrenzung und Benennung von Ortsteilen sowie Änderung der Grenzen des Stadtbezirks
Abgrenzung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen
Abgrenzung der Stimmbezirke und Festlegung der Wahllokale
Abhaltung und Durchführung von Wochenmärkten
Errichtung, Standortbestimmung und Auflösung der Bezirksverwaltungsstellen oder einzelner Sachbereiche
Bestellung des (der) Leiters (Leiterin) der Bezirksverwaltungsstelle und seiner/seines (ihrer/ihres) Stellvertreters (Stellvertreterin)
Vorschläge gemäß § 23 SchVG, soweit sie die Schulleiter(innen)-Stellen für die im Stadtgebiet gelegenen Grund- und Hauptschulen sowie Sonderschulen für Lernbehinderte betreffen
Abgrenzung der Schiedsmann(-frau)bezirke
Änderung der Sperrzeiten für Beherbergungsbetriebe, Tanzlokale und Nachtbars
Änderung von Bestattungsbezirken
Aufstellung der Belegungspläne für Turnhallen, sonstige Sporthallen und Sportplätze
sonstige Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, wenn der Rat, der Hauptausschuß, ein Ausschuß oder der (die) Oberstadtdirektor(in) es für erforderlich hält
verkehrsregelnde Maßnahmen an besonderen Gefahrenstellen wie z. B. Schulen und Krankenhäusern
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* Nach § 15 Hauptsatzung Stadt-Dortmund
