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Intern

Beteiligung der Bezirksvertretung an stadtweiten Entscheidungen

Die Bezirksvertretung ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören, insbesondere zu:*

 

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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan sowie Investitionsprogramm

Aufstellung und Änderung der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen" sowie der "allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen"

Bauleitplanung ( z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne), Bereichsplanung und Landschaftspläne sowie Kanalnetz und Energieversorgungskonzept, Ausbauplanung, Erschließungsanlagen mit den zugehörigen Baumaßnahmen

stadtbezirksbezogene Ergebnisse der Entwicklungsplanung

Entscheidungen im Baugenehmigungsverfahren, an denen der für die Stadtentwicklung zuständige Ausschuß beteiligt ist

Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB sowie Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen

vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB), Veränderungssperre (§ 14 BauGB) sowie Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB)

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderungsmaßnahmen

Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen

Veräußerung oder Inanspruchnahme von Grundstücken des allgemeinen städtischen Grundvermögens, sofern von der ursprünglich vorgesehenen Nutzung abgewichen werden soll

Stadtbahnbau

Durchführung von Wettbewerben zur Pflege des Ortsbildes und anderen städtebaulichen Maßnahmen

Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs

Abgrenzung und Benennung von Ortsteilen sowie Änderung der Grenzen des Stadtbezirks

Abgrenzung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen

Abgrenzung der Stimmbezirke und Festlegung der Wahllokale

Abhaltung und Durchführung von Wochenmärkten

Errichtung, Standortbestimmung und Auflösung der Bezirksverwaltungsstellen oder einzelner Sachbereiche

Bestellung des (der) Leiters (Leiterin) der Bezirksverwaltungsstelle und seiner/seines (ihrer/ihres) Stellvertreters (Stellvertreterin)

Vorschläge gemäß § 23 SchVG, soweit sie die Schulleiter(innen)-Stellen für die im Stadtgebiet gelegenen Grund- und Hauptschulen sowie Sonderschulen für Lernbehinderte betreffen

Abgrenzung der Schiedsmann(-frau)bezirke

Änderung der Sperrzeiten für Beherbergungsbetriebe, Tanzlokale und Nachtbars

Änderung von Bestattungsbezirken

Aufstellung der Belegungspläne für Turnhallen, sonstige Sporthallen und Sportplätze

sonstige Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, wenn der Rat, der Hauptausschuß, ein Ausschuß oder der (die) Oberstadtdirektor(in) es für erforderlich hält

verkehrsregelnde Maßnahmen an besonderen Gefahrenstellen wie z. B. Schulen und Krankenhäusern

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* Nach § 15 Hauptsatzung Stadt-Dortmund


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