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Wirtschaftliche Hilfen und soziale Arbeit


Der Sozialhilfedienst Hörde befindet sich in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofsstrasse 16 in 44263 Dortmund.

 

  • Sozialhilfedienst
    • Telefon 0231- 50 244 32 oder 50 244 38

 

  • Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung. Ebenfalls sind nach Vereinbarung Hausbesuche möglich.)

 

 


Sozialhilfedienst - Aufgabenbereiche


Seit dem 01.01.2005 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst. Es wurde durch das Sozialgesetzbuch (SGB) II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und durch das Sozialgesetzbuch (SGB) XII „Sozialhilfe“ ersetzt. Nach dem SGB XII werden die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht.

Der Hörder Sozialhilfedienst gewährleistet eine schnelle, bürgernahe und umfassende Bearbeitung der Aufgaben Vorort.

Die Sozialhilfedienste erbringen finanzielle Leistungen und vermitteln bzw. koordinieren weitergehende Hilfen. Dazu gehört auch die Beratung, Unterstützung und Aktivierung der Leistungsberechtigten. Die Beratung bezieht sich auf die persönliche Situation, den Bedarf, die eigenen Möglichkeiten und Mittel sowie die Stärkung der Selbsthilfe.

Ziel ist es, die nach dem Sozialgesetzbuch XII leistungsberechtigten Personen (so auch Menschen mit Behinderungen) in ihrer Lebensorganisation so zu unterstützen, dass sie möglichst dauerhaft unabhängig von institutionaler Hilfe sind und bleiben.

 

 

Zu den Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII gehören insbesondere:

 

- Hilfe zum Lebensunterhalt

 

- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

- Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen (in Kooperation mit den jeweiligen Fachabteilungen)


Weitere Aufgaben des Fachbereiches


Zu den weiteren Aufgaben des Fachbereiches gehören:

- die Beantragung zur Befreiung von der Rundfunk- u. Fernsehgebührenpflicht und

 

- die Ausstellung des „„Dortmund-Passes.

Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII haben, erhalten folgende Vergünstigungen:

Städtische Hallenbäder: Kinder/Jugendliche frei, Erwachsene 1,50 €

Westfalenpark: Eintritt frei

Zoo: Eintritt frei

Tropenhäuser im Botanischen Garten: Eintritt frei

Theater Dortmund: 50 % Ermäßigung

Bibliotheken/Institut für Zeitungsforschung: 50 % Ermäßigung

Volkshochschule: 50 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgeld (nicht auf Sachkostenanteil)

Musikschule: 50 % Ermäßigung

Dietrich-Keuning-Haus: 50 % Ermäßigung

Kinder-Citytreff: 50 % Ermäßigung



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