LOKALPOLITIK

Hier finden Sie Informationen über die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Hörde.
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Für einige Bereiche ist die Bezirksvertretung zuständig.
Die Mitglieder der Bezirksvertretungenn werden bei den Kommunalwahlen bestimmt. |