Die ff. Angaben zum Thema GEZ dienen der ersten Information. Für weitere Informationen schauen Sie bitte unter www.gez.de nach.
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 1. April 2005 die Zuständigkeit für die Befreiung sich geändert hat. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Die Anträge sind auf Nachfrage in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde erhältlich.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Köln, besser bekannt unter der Abkürzung GEZ, zieht seit 1. Januar 1976 die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten ein. Zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
![]() | Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs) |
![]() | Gebührenbefreiungen |
![]() | Gebührenplanung |
![]() | Teilnehmerbetreuung |
![]() | Serviceleistungen für die Rundfunkanstalten |
Weitere Informationen:
(Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2/2006)

