Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen


Fragen- und Antwortkatalog zum Nichtraucherschutzgesetz
Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot.
Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern. Wichtig ist es dem Gesetzgeber auch, dass vor allem in Gesundheitseinrichtungen klare Regelungen bestehen.
